Gebührenordnung
Gebührenordnung
Öffnungszeiten:
(gesamte Einrichtung)
Montag - Donnerstag: 6:30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag: 6.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Kernzeit Kindergarten: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Kernzeit Krippe: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Zeit zum An- und Ausziehen der Kinder in der Buchungszeit liegen muss (gesetzliche Vorgabe). D.h. diese Zeit muss zur Kernzeit hinzugerechnet werden.
Stand: 01. Mai 2019
Gebührenordnung Kindergarten:
Buchungsstunden täglich | Betrag monatlich |
4-5 | 80,00 € |
5-6 | 90,00 € |
6-7 | 100,00 € |
7-8 | 110,00 € |
8-9 | 120,00 € |
Mittagsverpflegung:
Der Preis für das Mittagessen beträgt derzeit 3,40€ (wird vom Lieferanten festgelegt).
Kostenübernahme durch das Jugendamt:
Die Eltern können beim Jugend-/ Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids des Kostenträgers und dem Eingang der Beiträge haben die Eltern den geschuldeten Elternbeitrag zu entrichten. Übernommen werden vom Landkreis Tirschenreuth: Die Kindergarten- bzw. Krippengebühr, sowie die Kosten für die Mittagsverpflegung (evtl. Teilbetrag).
Beitrag:
Der Beitrag beinhaltet bereits Getränke-,Geschenke- und Spielgeld.
Der Beitrag für das Mittagessen wird seperat berechnet.
Der Beitrag wird für 12 Monate erhoben.
Für den Besuch der Kindertageseinrichtung im letzten Kindergartenjahr, welches der Vollzeitschulpflicht nach Art. 35, 37 ff. des Bayerischen Gesetzes über das Bildungs- und Unterrichtswesen (bayEUG) unmittelbar vorausgeht, reduziert sich die monatliche Gebühr um dem im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKIBIG) bzw. dem entsprechenden Änderungsgesetz (BayKiBiG- ÄndG) zum jeweiligen Zeitpunkt aktuell gültigen Zuschussbetrag. Die Höhe des Reduzierungsbetrages ist dabei auf die tatsächliche Gebühr begrenzt.
Eine Zurückstellung vom Schulbesuch nach Art. 37 Abs 2 BayEUG führt ab dem nächsten Kindergartenjahr zu einer Unterbrechung der Gebührenreduzierung. Die gewährte Gebührenreduzierung ist nicht zurückzuerstatten. Die Gebührenschuldner haben die Kindertageseinrichtung unverzüglich über die Zurückstellung des Kindes nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG zu informieren.
Gebührenordnung Krippe:
Buchungsstunden täglich | Betrag monatlich |
3-4 | 120,00 € |
4-5 | 135,00 € |
5-6 | 150,00 € |
6-7 | 165,00 € |
7-8 | 180,00 € |
8-9 | 195,00€ |
Mittagsverpflegung:
Der Preis für das Mittagessen beträgt derzeit 2,20 € (wird vom Lieferanten festgelegt).
Hinweiß:
- Alle Kinder, die zum 1. September das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden in die Krippengruppe eingeteilt. Es kann jeweils zum 1. Januar, 1. April und 1. September in den Kindergarten gewechselt werden. Vorausgesetzt, das Kind hat das 3. Lebensjahr abgeschlossen.
- Kann das Kind nach Vollendung des 3. Lebensjahres nicht in eine reguläre Kindergartengruppe wechseln, da kein Platz im Kindergarten verfügbar ist, ist weiterhin die volle Krippengebühr zu entrichten. Der Wechsel erfolgt nach Maßgabe des Alters sowie der Entwicklung des Kindes.