Gebührenordnung

Gebührenordnung

 

Öffnungszeiten:

 

(gesamte Einrichtung)       

Montag – Donnerstag:        06.30 Uhr bis 15.00 Uhr

 Freitag:                                  06.30 Uhr bis 14.00 Uhr

 

Kernzeit Kindergarten:     08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Kernzeit Krippe:                08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Bitte beachten Sie, dass die Zeit zum An- und Ausziehen der Kinder in der Buchungszeit liegen muss 

(gesetzliche Vorgabe). 

D.h. diese Zeit muss zur Kernzeit hinzugerechnet werden.

(Stand: 01.09.2024)

 

Gebührenordnung

 

Die Kath. Kirchenstiftung Immenreuth hat die Beiträge zum/seit 01.09.2024 wie folgt festgelegt:

 

Kinderkrippe:

 

Buchungsstunden

täglich

Betrag

monatlich

3 – 4

125,00 €

4 – 5

140,00 €

5 – 6

155,00 €

6 – 7

170,00 €

7 – 8

185,00 €

8 - 9

200,00 €

 

 

Mittagsverpflegung:

 

Der Preis für das Mittagessen für Krippenkinder beträgt derzeit 3,30 € (wird vom Lieferanten festgelegt).

 

 

Hinweis:

  • Alle Kinder die zum 1. September das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben werden in die Krippengruppe eingeteilt. Es kann jeweils zum 1. Januar, 1. April und 1. September, in den Kindergarten gewechselt werden. Vorausgesetzt, das Kind hat das 3. Lebensjahr abgeschlossen.

  • Kann das Kind nach Vollendung des 3. Lebensjahres nicht in eine reguläre Kindergartengruppe wechseln, da kein Platz im Kindergarten verfügbar ist, ist weiterhin die volle Krippengebühr zu entrichten. Der Wechsel erfolgt nach Maßgabe des Alters sowie der Entwicklung des Kindes.

 

 

Kindergarten:

 

Buchungsstunden

täglich

Betrag

monatlich

4 – 5

90,00 €

5 – 6

100,00 €

6 – 7

110,00 €

7 – 8

120,00 €

8 - 9

130,00 €

 

 

 

Mittagsverpflegung:

 

Der Preis für das Mittagessen beträgt derzeit 4,10 € (wird vom Lieferanten festgelegt).

 

 

Kostenübernahme durch das Jugendamt:

 

Die Eltern können beim Jugend-/Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids des Kostenträgers und dem Eingang der Beiträge haben die Eltern den geschuldeten Elternbeitrag zu entrichten. Übernommen werden vom Landkreis Tirschenreuth: Die Kindergarten- bzw. Krippengebühr, sowie die Kosten für die Mittagsverpflegung (evtl. Teilbetrag).

 

 

Beitrag:

 

Der Beitrag beinhaltet bereits Getränke-, Geschenke- und Spielgeld.

Der Beitrag für das Mittagessen wird separat berechnet.

Der Beitrag wird für 12 Monate erhoben.

 

 

Beitragszuschuss:

 

Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. 

Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.

Genauere Informationen finden Sie unter www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php#sec2

 

 

Bayerisches Krippengeld:

 

Eltern die einen Krippenplatz in Anspruch nehmen, haben die Möglichkeit, sich im untenstehenden Link über einen möglichen Zuschuss zu informieren. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeldzur Verfügung